AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von Mag. Brigitte Zadrobilek,
stresscoach.at – stressmanagement I gesundheitsförderung, Unternehmensberatung, Jänner 2023
PRÄAMBEL (Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit)
- Diese AGB „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmensberatung“ sind integrierender Bestandteil von Werkverträgen, die eine fachmännische Beratung von Auftraggebern durch gewerbliche Unternehmensberater (UB) in den u. a. im Berufsfeld der Unternehmensberater dargestellten Beratungsbereichen im Rahmen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze und Standesregeln zum Gegenstand haben.
- Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.
- Der UB ist berechtigt, den Beratungsauftrag durch sachverständige unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/ freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen. Die Mitarbeit spezialisierter Kollegen ist schriftlich zu vereinbaren.
- Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
- Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem UB auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
- Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Beratungstätigkeit von dieser informiert werden.
- Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem UB bedingt, dass der Berater über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informiert wird.
1. Geltungsbereich und Umfang
1.1 Die AGB Geschäftsbedingungen gelten, wenn ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart wurde. Alle Beratungsaufträge und sonstigen Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber bestätigt und firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten gegenseitig nur in dem in der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung (Werkvertrag) angegebenen Umfang.
1.2 Der Umfang des Beratungsauftrages wird vertraglich vereinbart.
2. Sicherung der Unabhängigkeit
2.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
2.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der Kooperationspartner und Mitarbeiter des UB zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
3. Berichterstattung
3.1 Der UB verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die seiner Kooperationspartner schriftlich Bericht zu erstatten.
3.2 Der Auftraggeber und der UB stimmen überein, dass für den Beratungsauftrag eine dem Arbeitsfortschritt entsprechende laufende/einmalige Berichterstattung als vereinbart gilt.
3.3 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit (2-4 Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages) nach Abschluss des Auftrages.
4. Schutz des geistigen Eigentums des UB/Urheberrecht/Nutzung
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrages vom UB, seinen Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art des UB an Dritte dessen schriftlicher Zustimmung. Eine Haftung des UB dem Dritten gegenüber wird damit nicht begründet.
4.2 Die Verwendung beruflicher Äußerungen des UB zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt den UB zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.
4.3 Dem UB verbleibt an seinen Leistungen ein Urheberrecht.
4.4 Im Hinblick darauf, dass die erstellten Beratungsleistungen geistiges Eigentum des UB sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens oder eines Konkurses, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadenersatzansprüche nach sich. In einem solchen Fall ist volle Genugtuung zu leisten.
4.5 Die Urheberrechte sowie alle Verwertungsrechte an den von stresscoach.at – Mag. Brigitte Zadrobilek ausgearbeiteten Leistungen (Angebote, Konzepte, Arbeitsunterlagen, Skripten, Audios und Videos, Live-Online-Trainings, Web-Talks oder Webinaren und mehr) verbleiben uneingeschränkt bei Mag. Brigitte Zadrobilek. Kein Teil der Unterlagen, Audios oder Videos darf ohne schriftliche Genehmigung von Mag. Brigitte Zadrobilek in irgendeiner Form verarbeitet, vervielfältigt oder für firmeninterne und öffentliche Wiedergaben benutzt werden. Aufzeichnung, Mitschnitte und Recht zur Weiterverwendung: Audio und Video-Mitschnitte sind weder in Präsenztrainings noch in Online-Formaten gestattet. Wir vereinbaren gerne individuelle Nutzungsrechte.
5. Mängelbeseitigung und Gewährleistung
5.1 Der UB ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Beratungsleistung zu beseitigen. Er ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Gewährleistungspflicht beträgt 3 Monate.
5.2 Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese vom UB zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung (Berichtslegung) des UB.
5.3 Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung oder – falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung für den Auftraggeber zu Recht ohne Interesse ist – das Recht der Wandlung. Im Falle der Gewährleistung hat Nachbesserung jedenfalls Vorrang vor Minderung oder Wandlung. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gelten die Bestimmungen des § 8.
5.4 Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung des UB zum Beweis seiner Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen.
6. Haftung / Schadenersatz
6.1 Der Auftragnehmer (UB) haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
6.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
6.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
6.4 Sofern der Auftragnehmer (UB) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (UB) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
7. Geheimhaltung / Datenschutz
7.1 Der Auftragnehmer (UB) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
7.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (UB), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
7.3 Der Auftragnehmer (UB) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
7.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
7.5 Der Auftragnehmer (UB) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
8. Honoraranspruch und -höhe
8.1 Der UB hat als Gegenleistung zur Erbringung seiner Beratungsleistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber. Die Honorarhöhe richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung des Kunden mit dem UB. Die Preise verstehen sich zuzüglich 20% MwSt.
8.2 Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch den Auftraggeber verhindert (z.B. wegen Kündigung), so gehört dem UB gleichwohl das vereinbarte Honorar.
8.3 Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf Seiten des UB einen wichtigen Grund darstellen, so hat er nur Anspruch auf den seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung für den Auftraggeber seine bisherigen Leistungen verwertbar sind.
8.4 Der UB kann die Fertigstellung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Honoraransprüche abhängig machen. Die Beanstandung der Arbeiten des UB berechtigt, außer bei offenkundigen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihm zustehenden Vergütungen.
9. Firmeninterne Seminare, Trainings, Workshops und Vorträge
9.1 Firmeninterne Seminare und Trainings sind auf die firmenspezifischen Anforderungen des Auftraggebers maßgeschneidert. Die Seminare werden, wenn nicht anders vereinbart, in den vom Auftraggeber bereitgestellten Räumen durchgeführt. Neben der Seminarleitung beinhaltet der Seminarpreis im Bedarfsfall ein Vorgespräch zur Abstimmung der genauen Trainingsinhalte, Seminardauer, sowie des Teilnehmerkreises. Im Preis inbegriffen sind die auf das Unternehmen des Auftraggebers abgestimmten Seminarunterlagen für die Teilnehmer, sowie die standardmäßige Seminarnachbearbeitung (Auswertung der Teilnehmerfeedbackbögen, Trainerfeedback).
9.2 Bei firmeninternen Seminaren, Workshops und Vorträgen gelten folgende Stornohinweise: 4-1 Woche vor Seminarbeginn 50%, ab 1 Woche vor Seminarbeginn 100% Stornokosten. Eine Seminarverschiebung ist kostenfrei, wenn das Seminar innerhalb der nächsten sechs Monate stattfindet.
9.3 Zuzüglich zum Honorar wird das amtliche km-Geld vom Firmensitz Guntramsdorf zum Seminarort und retour, sowie anfallende Parkgebühren/Parkgarage verrechnet. Sollte auf Wunsch des Auftraggebers das Seminar außerhalb von Wien stattfinden, so werden die effektiven Reise- und Aufenthaltskosten des Trainers (amtl. KM-Geld, Parkgebühren, Unterkunft und Verpflegung) verrechnet.
9.4 stresscoach.at, deren Auftragnehmer oder Rechtsnachfolger haften nicht für Schäden, sei es an Personen oder Sachen, die durch die beauftragten Veranstaltungen wie Seminare, Workshops, Beratungen oder Vorträge direkt oder indirekt verursacht wurden. Wir haften nicht für Schäden, die dem Teilnehmer außerhalb der Seminarräume auf dem Hin- oder Rückweg entstehen. Für Schäden, die dem Teilnehmer innerhalb der Seminarräume entstehen, haften wir nur dann, wenn ihr oder einer nach ihrer Weisung tätigen, natürlichen Person grobes Verschulden zur Last gelegt werden kann. Der Auftraggeber erklärt hiermit, dass er oder sie keinerlei Schadenersatzansprüche gegen stresscoach.at oder deren Auftragnehmer anstrengen wird. Diese Erklärung betrifft alle Forderungen aus sämtlichen Schäden.
10. Zahlungsbedingungen und elektronische Rechnungslegung
10.1.Die Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen ohne jede Abzüge fällig.
10.2.Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich einverstanden.
11. Dauer des Vertrages
11.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.
11.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
– wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
– wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.
– wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren
12. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
12.1 Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt nur österreichisches Recht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand der AGB ist Mödling/NÖ.